Eigentümer ermitteln und Grundbuch einsehen im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich zeigt der GIS-Browser des Kantons den Eigentümer eines Grundstücks online und gebührenfrei an. Einen Grundbuchauszug und alles, was darüber hinausgeht, gibt das Notariat, das hier das Grundbuch führt.

Kurz gesagt

Eigentümer online abfragen

  1. Im GIS-Browser des Kantons die Karte «Eigentumsauskunft» öffnen.
  2. Auf das Grundstück zoomen, bis die Katasternummer erscheint, und das Grundstück anklicken.
  3. Im Fenster unter «Liegenschaften» die «Eigentumsauskunft» starten.
  4. Eine Schweizer Handynummer angeben und den SMS-Code eingeben. Er gilt fünf Minuten.

Angezeigt werden die Bezeichnung und Beschreibung des Grundstücks, Name und Vorname oder Firma der Eigentümerschaft, ihre zuletzt bekannte Wohnadresse und die Eigentumsform — nicht aber das Geburtsdatum und das Erwerbsdatum. Ein Login braucht es nicht; die Abfrage ist gebührenfrei, der SMS-Code ebenfalls.

Die Grenzen:

Notariate Kanton Zürich: Elektronische Eigentumsabfrage, Nutzungsbedingungen, § 35c Kantonale Grundbuchverordnung, Art. 27 GBV

Was Sie beim Grundbuchamt ohne Begründung erfahren

Beim Grundbuchamt bekommen Sie ohne Begründung mehr als online. Ohne ein Interesse glaubhaft zu machen, können Sie Auskunft oder einen Auszug über diese Angaben verlangen:

Auskunft und Auszug gibt es jeweils nur für ein bestimmtes Grundstück.

Art. 970 Abs. 2 ZGB, Art. 26 Grundbuchverordnung (GBV)

Wofür Sie ein Interesse glaubhaft machen müssen

Alle übrigen Angaben — etwa die Grundpfandrechte und die Vormerkungen — sehen Sie nur, wenn Sie ein Interesse glaubhaft machen. Dann haben Sie Anspruch darauf, Einsicht in das Grundbuch zu erhalten oder einen Auszug daraus. Wie weit die Einsicht reicht, richtet sich nach diesem Interesse; ob es vorliegt, entscheidet im Kanton Zürich zunächst der Grundbuchverwalter.

Art. 970 Abs. 1 ZGB, Notariate Kanton Zürich: Einsicht ins Grundbuch

Beim Notariat: Auskunft und Grundbuchauszug

Im Kanton Zürich führen die staatlichen Notariate das Grundbuch, jedes für die Grundstücke seines Amtskreises. Es gibt 44 Kreise; die Stadt Zürich ist nach Stadtquartieren auf mehrere Notariate aufgeteilt. Das zuständige finden Sie im Verzeichnis «Ihr Notariat» über Strasse, PLZ oder Ort.

Einen Auszug bestellen Sie über das Formular «Auszugsbestellung»; es ermittelt das zuständige Grundbuchamt aus Ihren Angaben zum Grundstück. Wer nicht Eigentümer ist, schickt vorgängig per Post eine Vollmacht oder einen Verwaltungsvertrag oder begründet sein Interesse im Feld «Bemerkungen». Ohne Interessennachweis beschränkt sich der Auszug auf die Angaben oben. Katasterpläne gibt nicht das Grundbuchamt ab, sondern die mit der Grundbuchvermessung beauftragte Nachführungsstelle.

Die Gebühren laut Notariatsgebührenverordnung:

Dazu kommt die Mehrwertsteuer, soweit die Finanzdirektion keine Ausnahme bezeichnet hat.

Notariate Kanton Zürich: Bedeutung der Amtskreise, Auszugsbestellung, § 2 und Anhang Ziff. 5–7 Notariatsgebührenverordnung

Wer mehr online sieht

Über die Eigentümerauskunft hinaus können die Kantone bestimmten Stellen einen erweiterten elektronischen Zugang zum Grundbuch geben: Urkundspersonen, Ingenieur-Geometern, Behörden, Banken, Vorsorgeeinrichtungen und Versicherungen, eingetragenen Anwältinnen und Anwälten, Eigentümern und Berechtigten für die Grundstücke, die ihnen gehören oder an denen ihnen Rechte zustehen, sowie von ihnen ermächtigten Immobilienverwaltungen — jeweils für die Daten, die sie für ihre Aufgabe brauchen. Immobilienmakler nennt diese Liste nicht.

Art. 28 GBV

Grundbuch oder ÖREB-Kataster?

Ins Grundbuch werden das Eigentum, die Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie die Pfandrechte eingetragen. Öffentlich-rechtliche Beschränkungen stehen dort nur, wenn sie angemerkt werden, etwa weil eine Behörde sie im Einzelfall verfügt hat. Die übrigen führt ein eigenes Register: der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster).

Wer wissen will, was auf einem Grundstück erlaubt ist, braucht deshalb in der Regel beides: den Grundbuchauszug für die privaten Rechte, den ÖREB-Auszug für das öffentliche Recht. Im Kanton Zürich ist der ÖREB-Kataster im GIS-Browser frei zugänglich; dort lässt sich pro Grundstück ein Auszug als PDF erstellen.

Art. 958 ZGB, Art. 16 Abs. 1 Geoinformationsgesetz, cadastre.ch: Abgrenzung des ÖREB-Katasters zum Grundbuch, Kanton Zürich: Anleitung ÖREB-Auszug

Was Grundsicht dazu liefert — und was nicht

Grundsicht zeigt keine Eigentümer und keinen Inhalt des Grundbuchs. Es stellt zu einer Adresse zusammen, was der ÖREB-Kataster und weitere amtliche Quellen von Bund und Kantonen zum Grundstück sagen, und nennt die Katasternummer und den EGRID, mit denen das Grundstück amtlich bezeichnet ist.

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Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Gesetz und die Auskunft des zuständigen Grundbuchamts. Geprüft am 21. September 2026.

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