Häufige Fragen

Was Kundinnen und Kunden am häufigsten wissen wollen.

Ich habe Guthaben gekauft — wie kann meine Kollegin auch abfragen?

Sie meldet sich einfach selbst an. Das Guthaben liegt nicht auf Ihrer Person, sondern auf Ihrer Firmendomain: Jede Kollegin mit einer Adresse auf @ihrefirma.ch greift auf denselben Vorrat zu, sobald sie sich anmeldet.

Ihr Weg, drei Schritte: grundsicht.ch aufrufen, auf «Login» tippen, die eigene Adresse eintragen, den Link im Postfach anklicken. Dieser Link ist zugleich der Nachweis, dass die Adresse zur Firma gehört — deshalb braucht es weder Einladung noch Freischaltung.

Ausnahme private Adressen. Bei Gmail, Bluewin oder GMX gibt es keine Firmendomain — dort gilt das Guthaben nur für die eine Adresse, mit der gekauft wurde.

Ich habe kein Passwort. Wie melde ich mich an?

Gar nicht mit Passwort — es gibt keines, und Sie brauchen keines. Sie geben Ihre geschäftliche E-Mail-Adresse ein, wir schicken Ihnen einen Anmeldelink, Sie klicken ihn an.

Der Link gilt 24 Stunden und funktioniert einmal.

Abgelaufen, schon benutzt oder gelöscht? Fordern Sie einfach einen neuen an — das geht beliebig oft und kostet nichts. Die alten Mails brauchen Sie nie wieder: Guthaben und Abfragen liegen an Ihrem Konto, nicht in der Mail.

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Verfällt mein Guthaben? Was passiert, wenn ich nachkaufe?

Gekaufte Abfragen verfallen nicht — weder nach einem Monat noch nach einem Jahr. Es gibt kein Abo und keine wiederkehrende Zahlung.

Ein neues Paket kommt zum bestehenden Saldo dazu, es ersetzt ihn nicht. Beispiel: Sie kaufen 50 Abfragen, brauchen 12 davon und kaufen später 10 dazu — dann stehen Ihnen 48 Abfragen zur Verfügung.

Was zählt als Abfrage?

Abgerechnet wird eine Abfrage pro Adresse, nicht pro Aufruf. Haben Sie eine Liegenschaft einmal abgefragt, können Sie den Bericht beliebig oft erneut öffnen, ohne dass weiteres Guthaben verbraucht wird.

Nicht verbraucht wird Guthaben, wenn die eingegebene Adresse nicht gefunden wird, wenn an ihrem Standort kein Grundstück ermittelt werden kann oder wenn der betreffende Kanton nicht abgedeckt ist.

Ich arbeite am Desktop und am iPad — wird doppelt abgerechnet?

Nein. Ihr Guthaben liegt beim Konto, nicht auf dem Gerät. Melden Sie sich am Desktop und am iPad mit derselben Adresse an, greifen beide auf denselben Vorrat zu.

Auch eine bereits abgefragte Liegenschaft bleibt frei: Geben Sie dieselbe Adresse auf dem zweiten Gerät ein, wird der Bericht neu erstellt, ohne dass Guthaben verbraucht wird.

Gerätegebunden ist nur der fertige Bericht — er liegt in dem Browser, in dem er entstanden ist. Ihre Abfragen selbst finden Sie im Archiv auf jedem Gerät wieder.

Kann ich das zuerst ausprobieren?

Ja. Über den Gratis-Test erhalten Sie fünf Abfragen, ohne Zahlungsangaben. Der Test gilt einmalig pro Firma.

Danach entscheiden Sie in Ruhe, ob und welches Paket Sie kaufen möchten.

Wie aktuell sind die Daten?

Unterschiedlich — und jede Angabe trägt ihren eigenen Stand, sichtbar im Bericht. Das Datum holt Grundsicht bei der Bundesstelle selbst, es wird nicht geschätzt.

Register wie das Gebäude- und Wohnungsregister oder die Antennenstandorte des BAKOM werden täglich nachgeführt. Andere Grundlagen sind älter: die nationalen Lärmkarten des BAFU haben Stand 31.12.2021, das Inventar der Kulturgüter 31.12.2024.

Ein alter Datenstand ist kein Fehler, sondern die Grundlage, die der Bund führt. Wichtig ist, dass Sie ihn sehen.

Für welche Kantone gilt das?

Für alle 26 Kantone. Die Objektaufnahme greift auf den ÖREB-Kataster und die kantonalen Geodienste zu; seit August 2026 sind alle Kantone angebunden.

Eine Ausnahme: Der Kanton Neuenburg gibt seinen Auszug nicht maschinell heraus — er untersagt den Massenabruf. Dort bleiben Zone und Fläche leer; alles Übrige (Gebäude, Gefahren, Lärm, Lage, amtliches PDF) kommt wie gewohnt, und die Abfrage wird verrechnet.

Fehlt bei einer Adresse etwas, kostet es nichts: Wird kein Grundstück gefunden oder ist der Kanton nicht abgedeckt, wird kein Guthaben verbraucht.

Ist das ein amtlicher Auszug?

Nein. Grundsicht fasst amtliche Angaben von Bund und Kantonen automatisch zusammen; die Zusammenstellung ist nicht beglaubigt und ohne Rechtswirkung.

Massgeblich sind allein die amtlichen Auszüge der zuständigen kantonalen Stellen. Für die Vorbereitung eines Gesprächs, einer Einschätzung oder einer Akquisition reicht die Zusammenstellung; für einen Vertrag brauchen Sie den amtlichen Auszug.

Was passiert mit den Adressen, die ich abfrage?

Die abgefragte Adresse steht als Text nirgends im Zugriffsprotokoll. Beim Abrufen einzelner Grundlagen erscheinen dort aber die Koordinaten des Kartenausschnitts — daraus lässt sich die Lage bestimmen. Das ist technisch nicht zu vermeiden, solange die Daten bei den Ämtern abgeholt werden.

Für die Abrechnung wird von der Adresse nur eine Prüfsumme gespeichert. Sie genügt, um dieselbe Liegenschaft wiederzuerkennen und nicht ein zweites Mal zu verrechnen; zurückrechnen lässt sie sich nicht.

Im Klartext steht die Adresse an genau einer Stelle: in Ihrem Archiv, damit Sie sie auf jedem Gerät wiederfinden. Sie gehört zu Ihrem Konto und verschwindet mit ihm.

Darf ich die Zusammenstellung meinem Kunden weitergeben?

Ja. Sie dürfen sie an die Beteiligten des betreffenden Objekts weitergeben — Eigentümerschaft, Kaufinteressierte und deren Beauftragte — und einzelne Angaben in Ihre eigenen Unterlagen übernehmen. Die Quellenangaben bleiben dabei stehen.

Nicht erlaubt ist, die Zusammenstellung als eigenes Produkt zu verkaufen oder Dritten systematisch zur Verfügung zu stellen. Ebenso wenig, aus vielen Abfragen eine eigene Datensammlung aufzubauen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns

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