Liegenschafts-Dossier

Grundsicht – der Immobiliencheck in Sekunden.

Die Adresse genügt: Grundsicht bündelt relevante Angaben zu Grundstück, Gebäude und Lage – von Zone und Naturgefahren über Heizung und Solarpotenzial bis zur Besonnung.

Engelberg · Schattenverlauf 07–09 Uhr

Was Sie erhalten

Eine Adresse eingeben — zurück kommt ein Bericht in 23 Kapiteln, für jedes Grundstück gleich aufgebaut:

Die Gliederung ist für jede Adresse dieselbe. Kapitel ohne Eintrag werden als solche ausgewiesen — auch das ist eine belegte Auskunft.

Wie viel Sonne eine Adresse an einem bestimmten Tag bekommt, lässt sich auch einzeln prüfen: das 3D-Modell für Besonnung und Schattenwurf rechnet Gelände, Nachbargebäude und Bäume mit.

Planung & Zone

  • Nutzungszone und geltender Zonenplan, mit Kennzahlen wo erfasst
  • Nutzungs- & Sondernutzungsplanung im Umkreis
  • Baulinien und aktuelle Baugesuch-Auflagen
  • Parzellenfläche, Grundstücksnummer und EGRID
  • Kulturland und Fruchtfolgeflächen

Beschränkungen & Gefahren

  • ÖREB-Beschränkungen samt Link zum amtlichen Auszug
  • Naturgefahren (Wasser, Rutsch, Sturz) und Bodenbewegung
  • Altlasten, belastete Standorte und Schiessanlagen
  • Strassen-, Bahn- und Fluglärm sowie Gewässer
  • Radon-Risiko, Mobilfunkantennen und Hochspannungsleitungen

Gebäude & Umfeld

  • Gebäude, Wohnungen & Heizung aus dem GWR
  • Denkmalschutz & schützenswerte Bauten
  • Lage, ÖV-Anbindung, Schulen und Einkauf
  • Automatische Lage-Einschätzung als Text
  • Demografie der Gemeinde: Bevölkerung, Alter & Einkommen (BFS)

Karten & 3D

  • Katasterplan bzw. Zonenplan und aktuelles Luftbild
  • Interaktive 3D-Ansicht mit Gelände, Gebäuden und Besonnung (Desktop und Tablet)
  • Solar-Eignung des Dachs und registrierte PV-Anlagen
  • Export als PDF-Report sowie OpenImmo/IDX fürs Portal
  • Live-Flugverkehr auf dem Luftbild, 30 km um die Landesflughäfen

Im Kanton Zürich zusätzlich: amtliche Lageklasse, Steuerfuss-Vergleich und der Median tatsächlicher Verkäufe in der Gemeinde (Handänderungsstatistik).

Was spare ich mit Grundsicht?

Sie kaufen Abfragen als Paket — kein Abo, keine Kündigung, keine monatliche Bindung. Wählen Sie ein Paket und tragen Sie Ihre eigenen Zahlen ein.

Ihre Zeitersparnis
17Stunden Arbeit
50 Abfragen × 20 Min
Paketpreis, einmaligCHF225
Bei CHF 90/h wären dasCHF1’500
abzüglich Paketpreis− CHF225
Ihr VorteilCHF1’275
50 Abfragen · CHF 225.—
Bezahlung über Stripe · Guthaben sofort verfügbar
Mehr?über 200 AbfragenKonditionen anfragen →
Ihr Stundenansatz: 90 CHF/h
Zeit, die Sie pro Objekt selbst bräuchten: 20 Min
Rechnen Sie die Zeit, die Sie tatsächlich brauchen, um alles selbst zusammenzutragen — Zonenplan, ÖREB-Auszug, Naturgefahren, Lärm, GWR und Karten nacheinander öffnen, lesen und übertragen. Zum Vergleich: ein vollständiger Objekt-Check von Hand dauert erfahrungsgemäss 20–40 Minuten. Voreingestellt ist der untere Rand — nur mit Ihrem echten Aufwand ist die Rechnung für Sie belastbar.
Je grösser das Paket, desto tiefer der Preis pro Abfrage — von CHF 7.— auf CHF 3.—. Abgerechnet wird pro Abfrage; nicht verbrauchte Abfragen bleiben im Guthaben und verfallen nicht — weder nach einem Jahr noch sonst. Erst einmal schauen? Die ersten Abfragen sind gratis.

Häufige Fragen

Das Wichtigste zum Guthaben — kurz beantwortet.

Was zählt als Abfrage?

Abgerechnet wird eine Abfrage pro Adresse, nicht pro Aufruf. Haben Sie eine Liegenschaft einmal abgefragt, können Sie den Bericht beliebig oft erneut öffnen, ohne dass weiteres Guthaben verbraucht wird.

Nicht verbraucht wird Guthaben, wenn die eingegebene Adresse nicht gefunden wird, wenn an ihrem Standort kein Grundstück ermittelt werden kann oder wenn der betreffende Kanton nicht abgedeckt ist.

Ich arbeite am Desktop und am iPad — wird doppelt abgerechnet?

Nein. Ihr Guthaben liegt beim Konto, nicht auf dem Gerät. Melden Sie sich am Desktop und am iPad mit derselben Adresse an, greifen beide auf denselben Vorrat zu.

Auch eine bereits abgefragte Liegenschaft bleibt frei: Geben Sie dieselbe Adresse auf dem zweiten Gerät ein, wird der Bericht neu erstellt, ohne dass Guthaben verbraucht wird.

Gerätegebunden ist nur der fertige Bericht — er liegt in dem Browser, in dem er entstanden ist. Ihre Abfragen selbst finden Sie im Archiv auf jedem Gerät wieder.

Verfällt mein Guthaben? Was passiert, wenn ich nachkaufe?

Gekaufte Abfragen verfallen nicht — weder nach einem Monat noch nach einem Jahr. Es gibt kein Abo und keine wiederkehrende Zahlung.

Ein neues Paket kommt zum bestehenden Saldo dazu, es ersetzt ihn nicht. Beispiel: Sie kaufen 50 Abfragen, brauchen 12 davon und kaufen später 10 dazu — dann stehen Ihnen 48 Abfragen zur Verfügung.

Kann ich das zuerst ausprobieren?

Ja. Über den Gratis-Test erhalten Sie fünf Abfragen, ohne Zahlungsangaben. Der Test gilt einmalig pro Firma.

Danach entscheiden Sie in Ruhe, ob und welches Paket Sie kaufen möchten.

Für welche Kantone gilt das?

Für alle 26 Kantone. Die Objektaufnahme greift auf den ÖREB-Kataster und die kantonalen Geodienste zu; seit August 2026 sind alle Kantone angebunden.

Eine Ausnahme: Der Kanton Neuenburg gibt seinen Auszug nicht maschinell heraus — er untersagt den Massenabruf. Dort bleiben Zone und Fläche leer; alles Übrige (Gebäude, Gefahren, Lärm, Lage, amtliches PDF) kommt wie gewohnt, und die Abfrage wird verrechnet.

Fehlt bei einer Adresse etwas, kostet es nichts: Wird kein Grundstück gefunden oder ist der Kanton nicht abgedeckt, wird kein Guthaben verbraucht.

Wie aktuell sind die Daten?

Unterschiedlich — und jede Angabe trägt ihren eigenen Stand, sichtbar im Bericht. Das Datum holt Grundsicht bei der Bundesstelle selbst, es wird nicht geschätzt.

Register wie das Gebäude- und Wohnungsregister oder die Antennenstandorte des BAKOM werden täglich nachgeführt. Andere Grundlagen sind älter: die nationalen Lärmkarten des BAFU haben Stand 31.12.2021, das Inventar der Kulturgüter 31.12.2024.

Ein alter Datenstand ist kein Fehler, sondern die Grundlage, die der Bund führt. Wichtig ist, dass Sie ihn sehen.

Ist das ein amtlicher Auszug?

Nein. Grundsicht fasst amtliche Angaben von Bund und Kantonen automatisch zusammen; die Zusammenstellung ist nicht beglaubigt und ohne Rechtswirkung.

Massgeblich sind allein die amtlichen Auszüge der zuständigen kantonalen Stellen. Für die Vorbereitung eines Gesprächs, einer Einschätzung oder einer Akquisition reicht die Zusammenstellung; für einen Vertrag brauchen Sie den amtlichen Auszug.

Was passiert mit den Adressen, die ich abfrage?

Die abgefragte Adresse steht als Text nirgends im Zugriffsprotokoll. Beim Abrufen einzelner Grundlagen erscheinen dort aber die Koordinaten des Kartenausschnitts — daraus lässt sich die Lage bestimmen. Das ist technisch nicht zu vermeiden, solange die Daten bei den Ämtern abgeholt werden.

Für die Abrechnung wird von der Adresse nur eine Prüfsumme gespeichert. Sie genügt, um dieselbe Liegenschaft wiederzuerkennen und nicht ein zweites Mal zu verrechnen; zurückrechnen lässt sie sich nicht.

Im Klartext steht die Adresse an genau einer Stelle: in Ihrem Archiv, damit Sie sie auf jedem Gerät wiederfinden. Sie gehört zu Ihrem Konto und verschwindet mit ihm.

Darf ich die Zusammenstellung meinem Kunden weitergeben?

Ja. Sie dürfen sie an die Beteiligten des betreffenden Objekts weitergeben — Eigentümerschaft, Kaufinteressierte und deren Beauftragte — und einzelne Angaben in Ihre eigenen Unterlagen übernehmen. Die Quellenangaben bleiben dabei stehen.

Nicht erlaubt ist, die Zusammenstellung als eigenes Produkt zu verkaufen oder Dritten systematisch zur Verfügung zu stellen. Ebenso wenig, aus vielen Abfragen eine eigene Datensammlung aufzubauen.

Ich habe Guthaben gekauft — wie kann meine Kollegin auch abfragen?

Sie meldet sich einfach selbst an. Das Guthaben liegt nicht auf Ihrer Person, sondern auf Ihrer Firmendomain: Jede Kollegin mit einer Adresse auf @ihrefirma.ch greift auf denselben Vorrat zu, sobald sie sich anmeldet.

Ihr Weg, drei Schritte: grundsicht.ch aufrufen, auf «Login» tippen, die eigene Adresse eintragen, den Link im Postfach anklicken. Dieser Link ist zugleich der Nachweis, dass die Adresse zur Firma gehört — deshalb braucht es weder Einladung noch Freischaltung.

Ausnahme private Adressen. Bei Gmail, Bluewin oder GMX gibt es keine Firmendomain — dort gilt das Guthaben nur für die eine Adresse, mit der gekauft wurde.

Ich habe kein Passwort. Wie melde ich mich an?

Gar nicht mit Passwort — es gibt keines, und Sie brauchen keines. Sie geben Ihre geschäftliche E-Mail-Adresse ein, wir schicken Ihnen einen Anmeldelink, Sie klicken ihn an.

Der Link gilt 24 Stunden und funktioniert einmal.

Abgelaufen, schon benutzt oder gelöscht? Fordern Sie einfach einen neuen an — das geht beliebig oft und kostet nichts. Die alten Mails brauchen Sie nie wieder: Guthaben und Abfragen liegen an Ihrem Konto, nicht in der Mail.

Neuen Anmeldelink anfordern

So sieht ein Ergebnis aus

Ein echtes Muster einer neutralen öffentlichen Adresse — genau so, wie Sie es pro Abfrage erhalten. Als PDF-Report und im OpenImmo-Format fürs Immobilienportal exportierbar.

Musterdossier im Browser → Vollständiges Dossier als PDF15 Seiten · 2,2 MB

Beispiel: Bahnhofstrasse 7, 8600 Dübendorf · keine beglaubigte Urkunde